Die Dos und Don'ts bei der Wohnungsbesichtigung
Die Wohnungssuche ist häufig ermüdend. Die schönen Wohnungen in zentraler Lage sind rar und es gibt viele Interessenten. Haben Sie endlich Ihre Traumwohnung besichtigt, wollen Sie diese natürlich keinem anderen überlassen. Die folgenden 9 Tipps helfen jedem künftigen Mieter dabei, genau die Wohnung zu bekommen, die er sich wünscht, und in kein Fettnäpfchen zu treten.
Jeder, der schon einmal eine Wohnung gesucht hat, kennt es: Schon von weitem sieht man, wie sich eine Menschentraube um die Eingangstür mit den Schild „Besichtigungstermin“ bildet. Die Hoffnung darauf, selbst der künftige Mieter zu werden, schwindet. Doch das muss nicht sein. Kommen Sie vorbereitet auf eine Wohnungsbesichtigung, haben Sie gute Karten, Ihre Traumwohnung zu ergattern. Ob Singles, Großfamilien, Alleinerziehende, Senioren oder Studenten: Mit den folgenden Tipps sind Sie bestens gewappnet.
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6 Dos für die Wohnungsbesichtigung
Seien Sie pünktlich
Ein einfacher und doch sehr freundlicher Weg um zu zeigen, wie Zuverlässigkeit Sie sind, ist Ihre Pünktlichkeit. Lassen Sie den Vermieter nicht auf sich warten, sondern kommen Sie rechtzeitig zu einem Besichtigungstermin.
Treten Sie freundlich auf
Das erste Treffen mit Ihrem künftigen Vermieter ist entscheidend. Ein gepflegtes, ruhiges Auftreten, ein freundlicher und entspannter Händedruck hinterlassen einen guten Eindruck. Schließlich möchte der Vermieter sicherstellen, in Ihnen einen verlässlichen und freundlichen Mieter zu finden.
Bringen Sie vollständige Unterlagen mit
Der Vermieter interessiert sich neben Ihrem Auftreten natürlich auch für Ihre finanzielle Situation. Gehaltsnachweise der letzten drei Monate sollten Sie deshalb am besten gleich zur Wohnungsbesichtigung mitbringen. Eine aktuelle Schufa-Auskunft, die Ihre Schuldenfreiheit bescheinigt, und eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung des Vorvermieters werden häufig gewünscht. Vor Ort bitten viele Vermieter darum, eine Selbstauskunft auszufüllen. Kleiner Tipp: Die Schufa-Auskunft kostet eigentlich Geld. Doch hier bekommen Sie die Auskunft auch kostenlos.
Stellen Sie sich in einem Anschreiben vor
Für manche Vermieter ist es wichtig, ein möglichst genaues Bild vom Mieter zu bekommen. Dann ist es besonders hilfreich zu erzählen, welche Gründe Sie zum Umzug bewegen. Ein Gespräch über Ihr neu begonnenes Studium oder Ihren Jobwechsel kann dabei für zusätzliche Sympathiepunkte sorgen.
Legen Sie eine Bürgschaft vor
Haben Sie noch kein eigenes Einkommen, brauchen Sie häufig eine Bürgschaft von einem Verwandten oder Freund. Der Bürge garantiert dem Vermieter, dass er im Fall von Mietrückständen für die anfallenden Kosten aufkommt. Manche Vermieter akzeptieren eine Bürgschaft als Ersatz für eine Mietkaution. Die Bürgen müssen meist einen Einkommensnachweis vorweisen, den Sie am besten gleich mitbringen.
Sagen Sie zügig zu
Sobald Sie wissen, dass Sie die besichtigte Wohnung anmieten möchten, sagen Sie dem Vermieter zu. Ein persönlicher Anruf ist nicht nur freundlich, sondern stellt sicher, dass der Vermieter Ihre Nachricht erhält. Es wäre doch sehr ärgerlich, würden Sie die Wohnung nicht erhalten, weil der Vermieter ihre Zusage per Mail nicht erhalten hat.
3 Don'ts für das Gespräch mit dem Vermieter
Neben diesen Tipps zur Vorbereitung auf einen Besichtigungstermin mit Ihrem zukünftigen Vermieter gibt es einige Gesprächsthemen, die interessierte Mieter vermeiden oder verschweigen sollten. Sie sind nicht dazu verpflichtet, Ihrem Vermieter alles über sich zu erzählen.
Besprechen Sie keine Partypläne
Manchmal unterhalten sich Paare, Familien oder WGs auf Wohnungsbesichtigungen darüber, wie geeignet das Wohnzimmer oder die Küche für Partys sind. Da bekommt natürlich jeder Vermieter große Ohren. Alle Aktivitäten, die den Hausfrieden stören, stören in der Regel auch den Vermieter und das Mietverhältnis. Partypläne sollten Sie deshalb gegenüber dem Vermieter besser nicht äußern.
Geben Sie sich nicht als Raucher zu erkennen
Viele Vermieter mögen es nicht, wenn ihre neuen Mieter rauchen. Sie haben Angst, dass sich andere Mieter von dem Geruch gestört fühlen und die Wohnung häufiger renoviert werden muss. Wenn Sie rauchen, sollten Sie das bei einer Wohnungsbesichtigung lieber für sich behalten. Kein Mieter ist verpflichtet, über seine Rauchgewohnheiten mit dem Vermieter zu sprechen. Es ist dann natürlich ratsam, keine Zigaretten sichtbar bei sich zu tragen und auf der Besichtigung nicht nach Rauch zu riechen.
Sprechen Sie nicht ungefragt über Ihre Haustiere
Interessierte Mieter mit Haustieren sind oft verunsichert, ob sie über ihre Kaninchen, Meerschweinchen und Co. mit dem Vermieter sprechen müssen. Da Kleintiere generell erlaubt sind, müssen Sie diese nicht in einem Gespräch erwähnen. Anders sieht es bei Hunden, Katzen oder beispielsweise verbotenen Giftschlangen aus. Diese müssen angegeben werden und sind sogar ein Grund, kein Mietverhältnis mit Ihnen einzugehen.
Exklusive Tipps von Wohn-Experten
... für Selbstständige
Selbstständige sind oft verunsichert, wie sie ihre Zahlungssicherheit unter Beweis stellen sollen, da sie keinen unbefristeten Arbeitsvertrag haben. Sie können jedoch ganz einfach über ihren letzten Steuerbescheid und ihr monatliches Einkommen einen regelmäßigen Geldfluss nachweisen. „Wir schauen uns die letzte Steuerbescheinigung der Interessenten an und die letzten drei Monatseinkünfte. Ist ein regelmäßiges Einkommen zu erkennen, stellt das keine Hürde für eine Vermietung dar“, erklären Marko Rosteck und Daniela Radny von der Deutsche Wohnen.
... für Studenten, WGs, Alleinerziehende und Senioren
Viele Vermieter legen großen Wert auf Vielfalt im Wohnhaus. Eine WG, alleinstehende Studenten, Ein-Eltern-Familien oder Senioren sind deshalb willkommene Kandidaten. Wenn die Mieter in die Hausgemeinschaft passen, dann steht dem Mietverhältnis nichts im Weg.
Silvia Jörg, Geschäftsstellenleiterin vom Interessenverband Mieterschutz e.V. in Hamburg weiß aus Erfahrung, dass Senioren ohnehin gern gesehene Mieter sind, da sie in der Regel sehr ruhig sind. „Sie sollten allerdings einen Rentenbescheid vorlegen, um die Zahlungsfähigkeit nachweisen zu können.“
Mit freundlicher Unterstützung von
Wibke Werner
vom Berliner Mieterverein e.V.
Silvia Jörg
vom IV-Mieterschutz e.V. in Hamburg
Claus O. Deese
vom Mieterschutzbund e.V.
Tina Angerer und Anja Franz
vom Mieterverein München e.V.
Marko Rosteck und Daniela Radny
von Deutsche Wohnen